Allgemeine Geschäftsbedingungen der STRATO investment engineering GmbH für die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser

1. Abschluss des Mietvertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde für die in Deutschland oder der Schweiz gelegenen Ferienwohnungen den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich, per EDV- sowie per Internet (www.strato-gmbh.ch) vorgenommen werden. STRATO investment engineering GmbH wird die Annahme durch eine schriftliche Bestätigung erklären. Soweit im nachfolgenden Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Abkürzung S.I.E. GmbH verwendet wird, so bedeutet dieses, dass die entsprechende Klausel für die STRATO investment engineering GmbH gilt.
Mit der schriftlichen Bestätigung übersendet S.I.E. GMBH unter anderem eine „Buchungsbestätigung“ mit der Ferienwohnungsadresse.
1.2. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist S.I.E. GMBH an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt.
1.3. Bis zum Beginn des Ferienaufenthaltes kann der Kunde verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Ferienwohnungsvertrag eintritt. S.I.E. GMBH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen an einen Ferienwohnungsaufenthalt nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Ferienwohnungsvertrag ein, so haften er und der Kunde S.I.E. GMBH gegenüber als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Die Mehrkostenpauschale beträgt EURO 50,00.
2. Bezahlung
2.1. Nach Abschluss des Vertrages wird gegen Übersendung der Buchungsbestätigung eine Anzahlung von 25 % des Mietpreises fällig. Der gesamte Mietpreis, abzüglich geleisteter Anzahlung, ist  spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag (eingehend bei S.I.E. GMBH) jedoch frühestens nach erfolgter Buchungsbestätigung an S.I.E. GMBH ohne Abzüge zu bezahlen. Bei Abschluss des Vertrages weniger als 40 Tage vor Antritt des Ferienaufenthaltes ist der Gesamtbetrag sofort nach Erhalt der genannten Mietunterlagen zur Zahlung fällig. Ohne vollständige Bezahlung des Mietpreises bestehen kein Anspruch des Kunden und keine Leistungsverpflichtung von S.I.E. GMBH bzw. dem Wohnungseigentümer. Gebühren von Transfergesellschaften, Kreditkartenunternehmen etc. trägt der Kunde. Allfällige Abzüge werden mit der Kaution verrechnet. Der Kunde erhält nach Eingang des vollständigen Mietpreises vor Ort bei Ferienantritt den Wohnungsschlüssel. 
2.2. Die im Prospekt bzw. Internet angegebenen Ferienwohnungsmietpreise sind als Tagespreise angegeben. Die Höhe des Tagespreises hängt von der jeweiligen Saison ab. Bei längeren als einwöchigen Aufenthalten können sich also saisonabhängig unterschiedliche Tagespreise ergeben. Bei einigen Ferienwohnungen ist die Endreinigung im Mietpreis enthalten, so dass sich unterschiedliche Tagespreise ergeben, vergleiche hierzu auch Ziffer 3.3.
2.3. Die Mietpreise sind in EURO angegeben. 
2.4. Beachten Sie bitte, dass die Schweiz bisher nicht der Eurozone beigetreten ist (Stand: 2021) und gesetzliches Zahlungsmittel in der Schweiz weiterhin der Schweizer Franken ist.
3. Die Ferienwohnung / Nebenkosten / Kaution etc.
3.1. Die von dem Kunden gebuchte Ferienwohnung steht nicht zwingend im Eigentum von S.I.E. GMBH. S.I.E. GMBH ist gegebenenfalls von den jeweiligen Eigentümern berechtigt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln. S.I.E. GMBH bleibt insofern für den Kunden gleichwohl Vertragspartner.
3.2. Dem Mietvertrag ist unter anderem die Adresse der Ferienwohnung zu entnehmen.
3.3. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Ein Kind unter 3 Jahren über die Höchstpersonenanzahl hinaus ist zulässig. Bei Überbelegung hat S.I.E. GMBH das Recht, überzählige Personen abzuweisen. Die Ferienwohnungen können am Anreisetag nicht vor 16.00 Uhr bezogen werden. Das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Die Reinhaltung des Mietobjekts obliegt dem Kunden. Bei Abreise wird die Wohnung durch beauftragtes Personal der S.I.E. GmbH endgereinigt, sofern in der individuellen Beschreibung der Ferienwohnung nichts anderes angegeben ist. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. Es ergeben sich dann bei der jeweiligen Wohnungsbeschreibung unterschiedliche Wochenpreise. Der jeweils höhere Preis der jeweiligen Saison betrifft den Preis für die erste Woche (inklusive Endreinigung), der jeweils geringere Preis der jeweiligen Saison gilt für die Verlängerungswochen, da die Endreinigung am Ende der gebuchten Reise erfolgt und nur einmal (mit dem Mietpreis für die erste Woche) zu zahlen ist.
3.4. Strom, Gas, Wasser, Heizung und Telefon sind verbrauchsabhängige Nebenkosten und werden nach Beendigung des Ferienwohnungsaufenthaltes bei Schlüsselrückgabe abgerechnet (vgl. Ziffern 1.1. und 3.5.). Bei vielen Wohnungen sind diese Kosten bereits mit Zahlung des Mietpreises abgegolten. Der kW-Preis für Strom beträgt für in Deutschland gelegene Ferienwohnungen ca. EUR 0,26 bis EUR 0,33, in der Schweiz liegen die kW-Preise bei ca. CHF 0,20 bis CHF 0,40. In den Ferienhäusern mit Gemeinschaftsanlagen (z.B. gemeinsamer Pool, Sauna etc.; vgl. jeweilige Wohnungsbeschreibung) kann der kW-Preis etwas höher sein. Wöchentlicher Normalverbrauch ohne Heizung in der Hauptsaison ca. 150 kW. In kälteren Jahreszeiten sowie bei Häusern mit Swimmingpool und/oder Whirlpool und/oder Sauna ist (abhängig von der Intensität der Nutzung) mit höheren Stromkosten zu rechnen. In Deutschland gelegene Ferienwohnungen werden teilweise mit Gas versorgt, wobei der m3-Preis zurzeit EUR 0,80 bis EUR 1,00 beträgt. Auf Nachfrage kann Sie S.I.E. GMBH u.U. über den jeweiligen Durchschnittsverbrauch informieren. In den Ferienwohnungen, die über eine ablesbare Wasseruhr verfügen, werden Verbrauchskosten für Wasser in Höhe von CHF 2,00 bis CHF 5,00 per m3 (Schweiz) bzw. EUR 4,00 bis EUR 7,00 per m3 (Deutschland) erhoben. Die genaue Höhe per m3 hängt von den Kosten der jeweiligen regionalen Versorgungsunternehmen ab.
3.5. Um die Pflichten des Kunden zur Schlüsselrückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B.: Strom, Wasser, Gas, zum Schadensersatz bei Beschädigung sowie zum Schadenersatz bei ggf. nicht durchgeführter Endreinigung zu sichern, hat der Kunde an die S.I.E. GmbH bzw. deren Vertreter eine Kaution in Landeswährung in Höhe von CHF 225,00 (Ferienwohnungen in der Schweiz) bzw. EUR 150,00 (Ferienwohnungen in Deutschland) zusammen mit dem Mietpreis zu zahlen. Bei einzelnen Ferienwohnungen mit besonderen sensiblen Zusatzausstattungen wie Whirlpool, Swimmingpool etc. können abweichende Kautionsbeträge erhoben werden, die in den jeweiligen Beschreibungen gesondert aufgeführt werden. In der Weihnachts-/Silvesterfeierperiode sowie bei Vermietung an Jugendgruppen (Jugendgruppe = weder der Kunde noch einer seiner Mitreisenden ist zum Zeitpunkt des Ferienwohnungsmietbeginns über 25 Jahre alt) ist eine erhöhte Kaution in Höhe des 3-fachen oben genannten Kautionsbetrages bei Vertragsabschluss zu zahlen. Am Ende der Mietzeit hat der Kunde den Schlüssel sowie ggf. die Abrechnung über die verbrauchsabhängigen Kosten der S.I.E. GmbH oder deren Vertreter zu übergeben. Die S.I.E. GmbH oder deren Vertreter überprüfen die Abrechnung sowie die Ferienwohnung im Laufe des Abreisetages, in jedem Fall bevor neue Mieter einziehen. Über die Kaution wird dann innerhalb von ca. 14 Tagen nach Abreise abgerechnet. Bei Vermietung an Jugendgruppen melden sich vor Beendigung des Ferienwohnungsaufenthaltes S.I.E. GMBH-Mitarbeiter bei dem Kunden, um den Zustand der Ferienwohnung zu überprüfen, damit über die Kaution abgerechnet werden kann.
3.6. Die Mitnahme von einem Haustier ist nur in Ferienwohnungen mit entsprechender Kennzeichnung möglich, es sei denn, die Mitnahme ist ausdrücklich in der Bestätigung durch S.I.E. GMBH gestattet. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Für die Einreise mit Hunden oder Kampfhunden nach Deutschland und der Schweiz müssen besondere Bestimmungen beachtet werden, vergleiche Ziffer 20. „Haustiere“.
4. Leistungen
4.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von S.I.E. GMBH, die in dem für den Zeitpunkt der Bestätigung gültigen Prospekt bzw. im Internet enthalten ist sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Bestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch S.I.E. GMBH.
4.2. Die Leistungsbeschreibungen und Preise im Prospekt sind für S.I.E. GMBH nicht bindend, wenn der jeweils nachfolgende Prospekt erscheint, dann gelten nur die Aussagen des nachfolgenden Prospektes.
4.3. Andere Wohnungs-, Orts- oder Schiffsprospekte etc. sind für S.I.E. GMBH nicht bindend.
4.4. Reisebüros und Buchungsstellen sind nicht befugt, von diesen Geschäftsbedingungen oder den Katalogaussagen abweichende Zusagen zu machen oder Vereinbarungen zu treffen.
4.5. Versicherungsleistungen Siehe Ziffer 16.
5. Änderung der Leistung und Preiserhöhung
5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von S.I.E. GMBH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des gebuchten Ferienwohnungsaufenthaltes nicht beeinträchtigen. S.I.E. GMBH ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, er kann anstatt dessen, ebenso wie bei einer Absage des Ferienaufenthaltes durch S.I.E. GMBH, die zur Verfügung Stellung einer mindestens gleichwertigen anderen Ferienwohnung verlangen, falls S.I.E. GMBH in der Lage ist, eine solche Ferienwohnung ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch S.I.E. GMBH gegenüber S.I.E. GMBH geltend zu machen.
5.2. S.I.E. GMBH behält sich vor, den Ferienwohnungsmietpreis im Falle der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.2.1. Werden die bei Abschluss des Ferienwohnungsmietvertrages bestehenden Abgaben gegenüber S.I.E. GMBH erhöht, so kann der Ferienwohnungsmietpreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
5.2.2. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Ferienwohnungsmietvertrages kann der Ferienwohnungsmietpreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich der Ferienwohnungsaufenthalt dadurch für S.I.E. GMBH verteuert hat.
5.2.3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ferienwohnungsaufenthaltstermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für S.I.E. GMBH nicht vorhersehbar waren.
5.2.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Ferienwohnungsmietpreises hat S.I.E. GMBH den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Ferienwohnungsaufenthaltsantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 Prozent ist der Kunde berechtigt, ohne Gründe vom Ferienwohnungsmietvertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn S.I.E. GMBH in der Lage ist, einen solchen Ferienwohnungsaufenthalt ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung durch S.I.E. GMBH über die Preiserhöhung gegenüber S.I.E. GMBH geltend zu machen.
6. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann bis zum Beginn des Ferienwohnungsaufenthaltes jederzeit durch Erklärung gegenüber S.I.E. GMBH von seinem Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde von dem Vertrag zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so kann S.I.E. GMBH Ersatz für die von S.I.E. GMBH getroffenen Vorkehrungen für den Ferienwohnungsaufenthalt und für die S.I.E. GMBH entstandenen Aufwendungen verlangen. Bei Berechnungen des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Leistung zu berücksichtigen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt des Ferienwohnungsaufenthaltes S.I.E. GMBH kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von S.I.E. GMBH in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Die pauschalierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren betragen in der Regel bei Rücktritt des Kunden:
6.1. Bis zum 60. Tag vor der Anreise 20 % des Preises, mindestens jedoch EUR 100,00 / CHF 150,00.
6.2. Ab dem 59. bis 35. Tag vor der Anreise 50 % des Preises, mindestens jedoch EUR 100,00 / CHF 150,00.
6.3. Ab dem 34. Tag bis zum 1. Tag vor der Anreise 80 % des Preises.
6.4. Am Anreisetag oder bei Nichterscheinen 100 % des Preises.
7. Umbuchungen
Auf Wunsch des Kunden nimmt S.I.E. GMBH – soweit möglich – Umbuchungen bis zum 60. Tag vor Antritt des Aufenthaltes vor. Dafür erhebt S.I.E. GMBH eine Umbuchungspauschale von EUR 50,00 / CHF 75,00. Spätere Änderungen bzw. Umbuchungen können nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Ziffer 6.) bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde, aus von S.I.E. GMBH nicht zu vertretenden Gründen, Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
9. Rücktritt und Kündigung durch S.I.E. GMBH
In folgenden Fällen kann S.I.E. GMBH vor Antritt des Ferienwohnungsaufenthaltes vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt des Aufenthaltes den Vertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde oder eine der ihn begleitenden Personen die Ferienwohnung trotz Abmahnung durch S.I.E. GMBH nachhaltig unpfleglich behandelt oder sich in grobem Masse vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. In diesem Falle ist die Einbehaltung des Preises bis auf den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt ist, gerechtfertigt. Eventuelle Mehrkosten für den Rücktransport trägt der Kunde.
9.2. Bis 4 Wochen vor Antritt
Wenn die Bereitstellung der Ferienwohnung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für S.I.E. GMBH deshalb nicht zumutbar ist, weil der Eigentümer der Ferien-wohnung aus unvorhersehbaren Gründen den mit S.I.E. GMBH geschlossenen Vertrag nicht einhalten kann. Dieses Rücktrittsrecht von S.I.E. GMBH besteht jedoch nur, wenn S.I.E. GMBH die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn S.I.E. GMBH die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn S.I.E. GMBH dem Kunden ein vergleichbares Objekt angeboten und unterbreitet hat. Akzeptiert der Kunde das vergleichbare Ersatzobjekt dann nicht, so kann S.I.E. GMBH vom Kündigungsrecht Gebrauch machen. Der Kunde erhält den ggf. bereits gezahlten Preis zurück.
9.3. Nach Mahnung und Fristsetzung
Wenn der Kunde entgegen Ziffer 2. dieser Mietbedingungen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, so wird S.I.E. GMBH ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf dann S.I.E. GMBH berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 6.
10. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, Öl- und Benzineinschränkungen, Grenzschliessungen, Epidemien, Natur- und Verunreinigungskatastrophen usw.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl S.I.E. GMBH als auch der Kunde den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift des § 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann S.I.E. GMBH für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthaltes noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
11. Haftung / Gewährleistung / Haftungsbegrenzung
11.1. S.I.E. GMBH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung; die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Ferienwohnungen bzw. der Ferienwohnungseigentümer; die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten und im Internet angegebenen Ferienwohnungen. S.I.E. GMBH haftet jedoch nicht für die Angaben in anderen Wohnung-, Orts- oder Schiffsprospekten, weil auf deren Entstehung und Inhalt S.I.E. GMBH keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen kann; die ordnungsgemäße Erbringung des vertraglich vereinbarten Ferienwohnungsaufenthaltes.
11.2. Die Gewährleistung von S.I.E. GMBH
11.2.1. Abhilfe
Wird der Ferienwohnungsaufenthalt nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. S.I.E. GMBH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. S.I.E. GMBH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem S.I.E. GMBH eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
11.2.2. Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung des Ferienwohnungsaufenthaltes kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Ferienwohnungsmietpreises verlangen (Minderung). Der Ferienwohnungsmietpreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert des Ferienwohnungsaufenthaltes in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
11.2.3. Kündigung
Wird der Ferienwohnungsaufenthalt infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet S.I.E. GMBH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Ferienwohnungsmietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden der Ferienwohnungsaufenthalt infolge eines Mangels aus wichtigem, erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von S.I.E. GMBH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Der Kunde schuldet S.I.E. GMBH den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Ferienwohnungsmietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
11.2.4. Schadensersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel des Ferienwohnungsaufenthaltes beruht auf einem Umstand, den S.I.E. GMBH nicht zu vertreten hat.
11.3. Beschränkung der Haftung
11.3.1. Die vertragliche Haftung von S.I.E. GMBH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Ferienwohnungsmietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit S.I.E. GMBH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.3.2. Für alle gegen S.I.E. GMBH gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet S.I.E. GMBH bei Sachschäden bis EUR 5.000,00 / CHF 7.500,00; übersteigt der dreifache Ferienwohnungsmietpreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Ferienwohnungsmietpreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3.3. Eine Haftung von S.I.E. GMBH für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die der Kunde ohne Vermittlung von S.I.E. GMBH direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (zum Beispiel Sportveranstaltungen, Ausflüge, Besuche usw.), wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3.4. Ein Schadensersatzanspruch gegen S.I.E. GMBH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger (zum Beispiel Ferienwohnungseigentümer) zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.3.5. Die Beteiligung an Sport- und andere Ferienaktivitäten muss der Kunde selbst verantworten. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollte der Kunde vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet S.I.E. GMBH nur, wenn S.I.E. GMBH ein Verschulden trifft.
12. Krankheitsfall
12.1. Kosten, die durch Krankheit während des Ferienwohnungsaufenthaltes entstehen, hat der Kunde selbst zu tragen. Ausgaben für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Kunden hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlass gibt, empfiehlt S.I.E. GMBH dringend, vor Buchung des Aufenthaltes einen Arzt aufzusuchen.
12.2. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen bei Buchung den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
13. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
13.1. S.I.E. GMBH steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem der Ferienwohnungsaufenthalt angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Antritt des Ferienwohnungsaufenthaltes zu unterrichten. Auch wenn die Schweiz inzwischen dem Schengener Abkommen beigetreten ist und die bisherigen Grenzkontrollen abgeschafft wurden, so benötigen Kunden mit deutscher Staatsangehörigkeit als Angehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union für die Einreise in die Schweiz weiterhin einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Auch Kinder benötigen gültige Reisedokumente. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. S.I.E. GMBH haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde S.I.E. GMBH mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass S.I.E. GMBH die Verzögerung zu vertreten hat. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung des Ferienwohnungsaufenthaltes wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von S.I.E. GMBH bedingt sind.
13.2. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz- sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wird verwiesen.
14. Anschriften und Obliegenheiten / Verjährung
14.1 Die Anschrift der STRATO investment engineering GmbH bezüglich der in Europa gelegenen Ferienwohnungen, lautet wie folgt:
STRATO investment engineering GmbH, Allmendweg 61, CH-4242 Laufen
Tel: 0041-61 761 8805, Fax: 0041-61 761 8806, Tel. aus Deutschland: 04632-877 819
14.2. S.I.E. GMBH wünscht allen Kunden einen angenehmen Ferienwohnungsaufenthalt. Sollte es doch zu Schwierigkeiten kommen, sollte sich der Kunde an den Ferienwohnungseigentümer, den örtlichen Vertreter oder direkt an das S.I.E. GMBH-Büro wenden.
14.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich S.I.E. GMBH zur Kenntnis zu geben. Des Weiteren obliegt es dem Kunden, vor der Kündigung des Vertrages S.I.E. GMBH eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von S.I.E. GMBH verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14.4. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung des Ferienwohnungsaufenthaltes (reisevertragliche Ansprüche) hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Ferienwohnungsaufenthaltes gegenüber S.I.E. GMBH unter folgenden Adressen geltend zu machen:
STRATO investment engineering GmbH, Allmendweg 61, CH-4242 Laufen
Tel: 0041-61 761 8805, Fax: 0041-61 761 8806, Tel. aus Deutschland: 04632-877 819
14.5. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.6. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c – f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von S.I.E. GMBH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von S.I.E. GMBH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von S.I.E. GMBH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von S.I.E. GMBH beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c – f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung der vorgenannten Ansprüche beginnt mit dem Tag, an dem der Ferienwohnungsaufenthalt nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und S.I.E. GMBH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder S.I.E. GMBH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
15. Reisen Minderjähriger
Bei Reisen Minderjähriger können die in der Buchung angegebenen aber nicht mitgereisten Personen (z.B. Eltern) eine unmittelbare Verbindung zu dem Kind und dessen Ferienwohnung durch einen Anruf in der unter Ziffer 14. angegebenen Zentrale herstellen. Dort wird deutsch gesprochen und der anrufenden Person wird geholfen, gegebenenfalls unter Einschaltung des örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreters, mit dem Kind Kontakt aufzunehmen.
16. Versicherungen
S.I.E. GMBH empfiehlt zu Ihrer eigenen Sicherheit den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Sie können eine derartige Versicherung auch über S.I.E. GMBH abschliessen. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen bzw. des gesamten Vertrages zur Folge.
18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche auf Zahlung des vereinbarten Preises die Aufrechnung zu erklären. Dieses gilt jedoch nicht für unbestrittene beziehungsweise rechtskräftig festgestellte Forderungen.
19. Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen S.I.E. GMBH an andere Reiseteilnehmer, Dritte, auch Ehegatte und Verwandte, ist ausgeschlossen.
20. Kleines Ferienwohnung-ABC
Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch das nachstehende „Kleine Ferienwohnung ABC“ mit dem S.I.E. GMBH seinen Kunden Erklärungen und Hinweise für den Ferienwohnungsaufenthalt in alphabethischer Reihenfolge gibt:
• Abflüsse: Werfen Sie niemals Windeln, Watte u.ä. in die Toilette, um eine Verstopfung der Rohre zu verhindern. Falls dieses doch einmal der Fall sein sollte oder die Sickergrube voll ist, wenden Sie sich bitte an den Schlüsselverwalter oder an den S.I.E. GMBH-Vertreter.
• Allergie: Beachten Sie, dass auch Häuser in denen keine Haustiere erlaubt sind, evtl. Allergien hervorrufen können, denn wir haben keinen Einfluss auf Pollenflug, Wohnungsstaub usw.
• Annex: Ein Annex ist ein selbständiges kleines Gebäude auf dem Grundstück der Ferienwohnung mit zusätzlichen Schlafplätzen. In einem Annex befinden sich in der Regel weder Küche noch Dusche noch WC.
• An- und Abreise: Wenn nicht anders vereinbart, steht die Ferienwohnung von samstags 16.00 Uhr bis zu einem darauffolgenden Samstag 10.00 Uhr zur Ver-fügung.
• Ausstattung: Alle Wohnungen sind komplett zum Selbsthaushalt ausgestattet. Bettwäsche, Geschirrtücher, Tischdecken u.ä. werden in Form von Wäschepaketen gegen Zahlung einer Mietgebühr zur Verfügung gestellt. Wenn Sie Kinder unter 2 Jahren haben, bringen Sie bitte ein Kinderbett mit oder bestellen Sie dieses bereits bei der Buchung mit. Sofern nichts anderes im individuellen Wohnungsprospekt ausgewiesen ist, werden Kinderbetten und Hochstühle kostenfrei zur Verfügung gestellt. Babybadewanne, Babyalarm und Kinderwagen bitten wir Sie selbst mitzubringen.
• Betten: Hochwertige Matratzen auf Lattenrosten. Standardmasse: 200 x 90 cm, bzw. 200 x 180 cm. Schlafsofas weisen in der Regel eine Liegefläche von 200 x 120-140 cm auf. In einzelnen Kinderzimmern befinden sich Stockbetten mit einer Liegefläche von 200 x 90 cm.
• Bootsbenutzung: Falls zur Wohnung ein Boot gehört, darf dieses nur mit Anker, Ankertau, zwei Rudern und Rudergabeln benutzt werden, von Kindern unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener. Es müssen Rettungswesten getragen werden. Nach Gebrauch ist das Boot vor Hochwasser geschützt an den Strand zu ziehen. Werden diese Vorschriften – oder eventuelle weitere Anweisungen des Eigentümers – missachtet und haben die Ferienwohnungsmieter dieses zu vertreten, müssen Sie für die Schäden aufkommen.
• Dusche (Brause): Meistens Handbrause mit Wandhalterung und Glasduschumrandung. Ablauf vielfach über den Fußboden. Warmwasserboiler heizt 60-100 Liter, also etwa zwei Duschbäder. Ein Boiler wärmt neues Wasser schnell wieder auf.
• Endreinigung: Bei der Abreise ist die Ferienwohnung von grobem Schmutz und extremen Verunreinigung befreit zu hinterlassen (vgl. Ziffer 3.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die Kosten der Endreinigung belaufen sich für kleine Wohnungen (ca. 50 m2) auf EUR 35,00 / CHF 53,00, mittlere Wohnungen (ca. 75 m2) auf EUR 45,00 / CHF 68,00 und grosse Wohnungen (> 85 m2) auf EUR 55,00 / CHF 83,00. In besonderen Fällen oder bei besonderen Ausstattungen können die Kosten hiervon abweichen. In diesen Fällen sind die tatsächlich anfallenden Kosten im individuellen Wohnungsprospekt ausgewiesen. Bei extremen Verunreinigungen, schmutzigem Geschirr, nicht ausgeräumten Spülmaschinen etc. wird der hierfür anfallende Reinigungsaufwand gesondert in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen.
• Entfernungsangaben: Sind geschätzt und meistens Luftlinie. Die Angaben zur Entfernung zum nächsten Gewässer bedeuten nicht, dass dort ein Badestrand vorhanden ist. Bei Einkauf ist der nächste „Laden“ mit notwendigsten Bedarfsartikeln gemeint, oftmals Saisongeschäfte. Da kurzfristige Schliessungen von Restaurants und Geschäften vorkommen können, übernimmt S.I.E. GMBH für diese Angaben keine Gewähr.
• Erwärmung der Ferienwohnung: Wir machen Sie höflichst darauf aufmerksam, dass die Wohnung bei Ihrer Ankunft möglicherweise nicht aufgeheizt ist.
• Fahrräder, Ruderboote, Spielgeräte und Gartenmöbel: Soweit nicht im Katalog als Leistungsmerkmal benannt, handelt es sich um Extras, die auf die Preisgestaltung keinen Einfluss haben. Für die Bereitstellung und Funktionstüchtigkeit übernimmt S.I.E. GMBH keine Garantie.
• Ferienwohnung: Fast alle Schweizer und deutschen Ferienhäuser/Ferienwohnungen gehören Privatbesitzern. Deshalb sind Sie nicht genormt, sondern individuell und persönlich ausgestattet. Auch Häuser/Wohnungen mit gleichen Qualitätsstandards sind nicht exakt miteinander vergleichbar. Doch alle Ferienwohnungen wurden geschmackvoll eingerichtet und bieten vollen Urlaubsgenuss bei hohem Wohnkomfort.
• Größenangaben in qm: Die Flächenangaben für Schweizer und deutsche Ferienwohnungen werden in der Prospektbeschreibung nach Wohnflächen vorgenommen, wobei Balkone, Terrassen u.ä. mit 25 % der jeweiligen Fläche in die Berechnung einfliessen. In der Regel werden auch die von den Mietern nutzbaren Grundstücksflächen um die Ferienhäuser angegeben.
• Haustiere (Kampfhunde): Die Mitnahme von einem Haustier ist nur in Ferienwohnungen mit gesonderter Kennzeichnung und nach vorheriger schriftlicher Bestätigung durch S.I.E. GmbH möglich, vergleiche Ziffer 3.6. der AGB. Laut EU-Regel müssen Tiere identifiziert werden können, entweder mit einem Chip oder einer gut lesbaren Tätowierung. Für die Einreise in die Schweiz mit einem Hund genügt der internationale Impfpass. Die letzte Tollwutimpfung muss mindestens ein und höchstens zwölf Monate vor der Einreise erfolgt sein. Bitte beachten Sie auch, dass sich in Ferienwohnungen ohne spezielle Kennzeichnung in der Vergangenheit gleichwohl Hunde aufgehalten haben können. Das Mitbringen von Kampfhunden in die Schweiz unterliegt besonderen Bestimmungen, die je nach Rasse unterschiedlich sind. Auskunft geben die Schweizer Konsulate in Deutschland.
• Hems: Ein zum unteren Wohnbereich hin offener Raum im Obergeschoss, oftmals über eine steile Treppe zu erreichen und meist nur mit Matratzen ausgelegt, also kein vollwertiges Schlafzimmer.
• Kamin: Nicht immer gemauert, oft ein gemütlicher eiserner Ofen mit wahlweise offener und geschlossener Feuerstelle (auch Kaminofen genannt).
• Kaminholz: Bitte verbrennen Sie kein Treibholz vom Strand, da dieses salzhaltig ist und den Kamin/Ofen zerstören kann. Kaminholz bekommen Sie überall bei den örtlichen Kaufleuten. Der örtliche S.I.E. GMBH-Vertreter ist gerne behilflich.
• Kinderbetten: Nur wenn es ausdrücklich in der Beschreibung erwähnt wird, ist ein Kinderbett in der Ferienwohnung vorhanden. Dieses ist in der Regel ein Kinderreisebett, das für Kinder bis maximal drei Jahre geeignet ist. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlagen müssen mitgebracht werden. Wer ein Reisebett mit-bringt, kann nicht sicher sein, dass im Elternschlafzimmer ausreichend Platz dafür ist. Informieren Sie sich bitte über die im Internet dargestellten Grundrisspläne oder das S.I.E. GMBH-Büro erteilt Auskunft. In den Ferienwohnungen gibt es keine Wickelkommoden. Nur wenn ebenfalls ausdrücklich erwähnt, stehen Kinderhochstühle zur Verfügung.
• Klassische Wohnungen: weisen drei Sterne auf und sind mit einer Standardausstattung ausgerüstet, an die keine höheren Ansprüche gestellt werden dürfen. Die Sterneklassifizierung sowie die jeweilige Ausstattung der Wohnungen sind im Prospekt und im Internet dargestellt. Die meisten Wohnungen sind vier Sterne klassifiziert. Einzelne, besonders gekennzeichnete Wohnungen haben eine Fünf-Sterne-Klassifizierung.
• Lärmbelästigung: Auch in Ihrem Urlaub geht für die Schweizer und die Deutschen der Alltag weiter: Für entsprechende Geräuschkulissen durch z.B. Bauarbeiter, Straßenverkehr oder Manöver ist S.I.E. GMBH nicht verantwortlich.
• Liegen/Zusatzschlafplätze: In der Regel handelt es sich bei Liegen oder Zusatzschlafplätzen um einfache Schlafsofas, eine Liege oder einfache lose Schaumstoffmatratzen, die zur Schaffung von Zusatzschlafplätzen einfach auf den Fußboden gelegt werden.
• Mitzubringen: Mitgebracht werden sollten: orthopädische Kopfkissen, zusätzliche Bettwäsche, Bade-, Hand- und Geschirrtücher, evtl. Bettdecke, Kopfkissen und Unterlage für Kinderbett. Reinigungsmittel für Abwasch und Wohnungsputz sowie Toilettenpapier stehen als Erstausstattung zur Verfügung und müssen evtl. während des Aufenthaltes ergänzt werden. Zusätzliche Bettwäsche und Handtücher können auch gegen Gebühr durch den örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreter besorgt werden (Siehe „Ausstattung“).
• Modellfotos/Zeichnungen: Ferienwohnungen, die bei Drucklegung noch im Bau befindlich waren oder gerade umgebaut werden, sind durch Modellfotos oder Zeichnungen illustriert. Abweichungen in Bezug auf die Inneneinrichtung können vorkommen.
• Müllabfuhr: Müllabfuhr wird nicht immer bei Ein- und Auszug vorgenommen, sondern meistens im Laufe der Woche.
• Naturgrundstück: Natürlich belassenes, je nach Gegend mit Wiese, Dünengras, Wald oder Heide bewachsenes Grundstück; naturgemäß können manchmal nicht alle Freizeitaktivitäten auf diesen Grundstücken durchgeführt werden.
• Nebenkosten: Verbrauchsunabhängige Nebenkosten sind im Mietpreis enthalten. Falls die Ferienwohnung über einen Kamin/Ofen verfügt, müssen sich die Kunden selbst mit Kaminholz versorgen. Strom bzw. Heizung, Wasser, Gas und Telefon werden nach Verbrauch abgerechnet. Die Abrechnung für diesen Verbrauch und die Kaution (vgl. Ziffer 3.5.) geschieht in der jeweiligen Landeswährung bei Rückgabe des Schlüssels an den Eigentümer/ Schlüsselverwalter/örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreter.
• Öffnungszeiten: Soweit Öffnungszeiten von Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Surfschulen, Tennisplätzen, Schwimmhallen etc. angegeben wurden, so weisen wir darauf hin, dass diese Öffnungszeiten abhängig von der Saison abweichen können.
• Örtlicher S.I.E. GMBH-Vertreter: S.I.E. GmbH hat ein Netz von örtlichen S.I.E. GMBH-Vertretern, die auch bei eventuellen Schäden, Mängeln und sonstigen Reklamationen Ansprechpartner des Kunden sind. Sie erhalten die Rufnummern zusammen mit Ihrem Mietvertrag.
• Reklamation: Eventuelle Reklamationen sind umgehend dem nächsten örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreter zu melden, damit wir helfen können (vgl. auch Ziffer 14. der allgemeinen Geschäftsbedingungen).
• Schäden: Eventuelle Schäden an Ferienwohnungen oder deren Inventar, die während Ihres Aufenthaltes entstehen, müssen S.I.E. GmbH unverzüglich gemel-det werden. Für diese Schäden haften Sie ggf. selbst und die Schäden müssen dem Ferienwohnungseigentümer erstattet werden.
• Schrankplatz: ist vielfach begrenzt. Regale mit oder ohne Vorhang möglich.
• Solarium: Hiermit ist meistens ein einfaches Solarium (häufig über einem Bett montiert) mit Bestrahlung von oben gemeint, seltener das sog. Sandwichsolarium mit Bestrahlung von oben und unten.
• Strand: Die Küsten an Schweizer und Deutschlands Seen sowie der Nord- und Ostsee sind sehr vielfältig: Flachdünen, Steil- und Kieselstrände, wunderschön und fast immer Naturstrand. Dies heißt auch: Wind und Wellen können manche Küste von Jahr zu Jahr verändern!
• Strom: Strom- und Telefonzähler sowie andere Zähler, die verbrauchsabhängige Nebenkosten erfassen und nicht im Mietpreis enthalten sind, müssen bei An- und Abreise vom Mieter abgelesen und in das bei der Anreise übergebene Abrechnungsformular eingetragen werden. Dabei sind die Zahlen hinter einem Komma auf dem Zähler zu ignorieren. Es gilt also immer nur die Gesamtzahl. Die Differenz zwischen An- und Abreise (Verbrauch) ist mit dem im Formular angegebenen Preis pro kW/h zu multiplizieren. Gleiches gilt für die Telefoneinheiten etc. Die errechneten verbrauchsabhängigen Kosten (auch evtl. für Kaminholz) werden bei Rückgabe des Schlüssels an den örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreter entrichtet. Sollten Sie ausserhalb der üblichen Zeiten abreisen, werden das/die Formular(e), die errechneten Kosten und der Schlüssel in einem Umschlag beim örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreter in den Briefkasten eingeworfen. Die Kaution wird dann kurzfristig erstattet, vergleiche Ziffer 3.5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
• Swimmingpoolhäuser: Durch S.I.E. GmbH-Mitarbeiter erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Systems und des Wassers, um die optimale Benutzung zu gewährleisten. Bitte beachten Sie die in der Wohnung befindlichen oder durch das S.I.E. GMBH-Büro ausgehändigten Baderegeln.
• Technische Geräte: Falls wider Erwarten technische Geräte ausfallen sollten, werden unsere örtlichen S.I.E. GMBH-Vertreter sich sofort nach Mitteilung um schnelle Abhilfe bemühen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, falls dieses ein wenig Zeit beanspruchen sollte.
• Telefon: Einige Häuser sind mit einem Münzfernsprecher ausgestattet, andere mit einem Telefon mit Einheitenzähler, wieder andere sind nur für eingehende Gespräche geeignet (übrigens: die Vorwahl für Deutschland ist 0049, für die Schweiz 0041).
• Terrassen: Fast alle Schweizer und deutschen Ferienwohnungen haben eine oder mehrere windgeschützte Terrassen/Balkone, die teilweise überdacht sind. Sie sind mit Holz, Fliesen, Natursteinen oder Kieselsteinen ausgelegt.
• Treppen: In Ferienhäusern/-wohnungen sind die Treppen manchmal recht steil. Für Kleinkinder und Gehbehinderte nicht immer geeignet.
• TV: In manchen Ferienwohnungen stehen nur landestypische Programme zur Verfügung, siehe jeweilige Wohnungsbeschreibung.
• Ungeziefer: Die meisten Ferienwohnungen befinden sich in der freien Natur, daher ist gelegentlich mit Insekten u.ä. (Wespen, Ameisen, Mäuse, Ohrenkneifer usw.) zu rechnen.
• Währung: Die Schweiz ist nicht der Eurozone beigetreten. Zahlungsmittel in der Schweiz ist weiterhin der Schweizer Franken (Stand Oktober 2009).
• Whirlpool: Größere Badewanne oder Becken mit sprudelnder Unterwassermassage, je nach Größe mit Platz für ca. 1-8 Personen. Je nach Typ erfolgt eine wöchentliche Kontrolle des Whirlpools durch S.I.E. GmbH-Mitarbeiter. Bitte beachten Sie die in der Wohnung befindlichen oder durch das S.I.E. GMBH-Büro ausgehändigten Benutzungsregeln.